Antrag stellen und ausfüllen

Beantragen Sie Ihre Reha

Bevor Sie mit Ihrer Reha-Maßnahme beginnen können, muss diese erst einmal beantragt werden. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei den Kostenträgern, wie beispielsweise den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen eine medizinische Rehabilitationsleistung direkt auf einem Formular beantragen. Somit kann Ihr Reha-Antrag direkt über Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt abgewickelt werden.
Wenn Sie privat versichert sind, stellen Sie Ihren Reha-Antrag formlos über Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder der zuständigen Amtsärztin oder dem zuständigen Amtsarzt, sofern dieser beihilfeberechtigt ist.

Das Ausfüllen des Reha-Antrags

Wir empfehlen Ihnen, Ihren präzisen und verständlichen Reha-Antrag gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auszufüllen. Sie beschleunigen das Verfahren, wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt den Befundbericht oder das Gutachten beifügt, in dem ausführlich erläutert wird, weshalb bei Ihnen eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist. Alle behandlungswürdigen Diagnosen sollten in der Reihenfolge „wichtigste zuerst“ aufgezählt werden. Ob Sie einen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten benötigen, sollten Sie vorab bei Ihrem Kostenträger erfragen.
Neben speziellen Behandlungsnotwendigkeiten, wie beispielsweise ein bestimmtes Klima oder die Reha-Ziele, sollte auch die Angabe Ihrer Wunschklinik detailliert begründet werden. Kliniklisten, wonach nur bestimmte Vertragskliniken von Krankenkassen für eine Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommen, sind nicht gültig. Solange die Wunschklinik über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V verfügt, kann sie auch von der Krankenkasse belegt werden.