Ihr Recht auf Reha

In Deutschland haben alle Kranken- bzw. Rentenversicherte laut § 26 bis § 32 des Sozialgesetzbuches IX (SGBIX) ein Recht auf Reha. Jedes Jahr erkranken knapp zwei Millionen Menschen so schwer an den unterschiedlichsten Leiden, dass sie für eine bestimmte Zeit erst einmal nicht mehr arbeiten gehen können.
Die medizinische Rehabilitation, kurz Reha genannt, bietet einen Weg, wie Sie Ihre Gesundheit und damit auch Ihre Leistungsfähigkeit wiederherstellen können. Die Rehabilitation soll laut Gesetz die „Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit“ beseitigen beziehungsweise das „vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ verhindern oder hinausschieben.