Reha ist kein Urlaub

Während Ihres Reha-Aufenthalts müssen Sie keinen Urlaub nehmen. Sie gelten in dieser Zeit als arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bis zu einer Dauer von sechs Wochen Ihren Lohn weiterzuzahlen. Im Anschluss an diesen Zeitraum erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Kassen. Wenn Ihre Gesundheit einen Reha-Aufenthalt benötigt, bekommen Sie den nötigen Freiraum von Ihren alltäglichen Verpflichtungen. Aber auch Ihr Aufenthalt ist kein Urlaub. Sie sind dazu angehalten, aktiv an Ihren Therapieangeboten, Behandlungen und Anwendungen teilzunehmen.