Ihr Reha-Aufenthalt wird nahezu komplett bezahlt – im Regelfall müssen Sie in jeglichen Kliniken täglich 10,00 € zuzahlen, pro Reha-Woche also jeweils 70,00 €. In Sonderfällen kann auch eine Zahlungsbefreiung beantragt werden. Ihre Versicherung übernimmt neben den Behandlungskosten auch die Kosten für die An- und Abreise, Verpflegung und Unterbringung.

Ein Unterschied der Kostenträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) und Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist, dass jede/r GKV-Patient*in nach § 40 Abs. 2 SGB V einen Rechtsanspruch auf seine medizinisch geeignete Wunschklinik hat (Mehrkostenerstattung).